Allgemeine Geschäftsbedingungen DSC Cloud
Zuletzt aktualisiert am 29. November 2024
Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und der iVents Digital Solutions GmbH (Agentur) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend.
Leisungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Form. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vetrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Software in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern. Soweit die Agentur Verträge zur Entwicklung oder dem Zukauf von Lizenzen mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden.
Entgeltanspruch
Soweit nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von bis zu 70 % des Entgeltanspruchs vorab zu fordern. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
- SaaS-Lösung:
Alle Rechte, einschließlich Eigentums- und Urheberrechte, an der von der iVents Digital Solutions GmbH bereitgestellten SaaS-Lösung (einschließlich Software, Quellcode, Designs, Benutzeroberflächen, Texte, Bilder und sonstigen Inhalten) liegen ausschließlich bei der iVents Digital Solutions GmbH oder deren Lizenzgebern. Kunden wird ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, um die SaaS-Dienste im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Änderungen, Nachbildungen, Reverse Engineering, oder jegliche andere Form der Vervielfältigung oder Verwertung der SaaS-Lösung ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung sind untersagt. - Individualentwicklungen:
Im Rahmen von Individualentwicklungen, die auf spezifische Anforderungen des Kunden erstellt werden, verbleiben die Urheberrechte und alle weiteren Eigentumsrechte bei der iVents Digital Solutions GmbH, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Dem Kunden wird für Individualentwicklungen ein nicht-exklusives, auf die vertraglich vereinbarten Zwecke beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Individualentwicklungen ohne unsere Zustimmung zu verändern, weiterzuverkaufen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich geregelt. - Verletzung von Urheberrechten:
Der Kunde verpflichtet sich, die Urheber- und Eigentumsrechte der iVents Digital Solutions GmbH zu respektieren und uns unverzüglich zu informieren, falls unbefugte Zugriffe, Vervielfältigungen oder sonstige Rechtsverletzungen in Bezug auf die SaaS-Lösung oder Individualentwicklungen festgestellt werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns rechtliche Schritte sowie Schadenersatzforderungen vor.
Kündigung
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen. Dies bezieht sich insbesondere auch auf bereits geleistete Einrichtungskosten, Entwicklungskosten und den Zukauf von Entwicklungen oder Lizenzen. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
Haftung
Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
Zahlung
Rechnungen der Agentur sind so lange nicht anders vereinbart nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten als vereinbart. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sich ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf das vereinbarte Honorar beschränkt. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistungen oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Nach Abnahme des Kunden, können keine Nachreklamationen gestellt werden.
Rücktritt oder Auftragsstornierung (gegenüber der I-VENTS Digital Solutions GmbH). Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rücktritt liegen vor. In diesem Fall hat der Auftraggeber bei einem Rücktritt bis zu vier Wochen vor Aufbaubeginn 50 % des vollen Preises, bei einem Rücktritt bis zu einer Woche vor Aufbaubeginn 75 % des vollen Preises und bei einem noch kurzfristigeren Rücktritt den vollen Preis als Aufwandsentschädigung zu bezahlen. Ferner kann die I-VENTS Digital Solutions GMBH eine Terminverlegung oder einen außerordentlichen Rücktritt zu angepassten Konditionen gewähren, beides muss aber ausdrücklich schriftlich in Form einer Äderungsvereinbarung bestätigt werden. Mündliche Absprachen oder Nebenabreden und/oder frühere Vereinbarungen haben keinerlei rechtliche Wirksamkeit oder Auswirkung auf die aktuelle Beauftragung.
Beim Eintritt oder Entstehen von höherer Gewalt während der Ausführung und/oder Erbringung einer bei der I-VENTS Digital Solutions GmbH bereits mit einem Termin getätigten Beauftragung, verlängert sich dieser um denjenigen Zeitraum, in dem die Ausführung der Beauftragung durch höhere Gewalt nicht erfolgen kann. Wird letztendlich hierdurch die Vertragserfüllung unmöglich oder übermäßig erschwert, so ist die I-VENTS Digital Solutions GMBH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Rechte oder Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die I-VENTS Digital Solutions GmbH kann die Beauftragung zudem jederzeit widerrufen, wenn die Beauftragung aufgrund fehlerhafter oder falschen Angaben des Auftragsgebers nicht gemäß Beauftragung realisierbar ist.
Bis zur Annahme oder Ablehnung durch die I-VENTS Digital Solutions GmbH, sind eingegangene Beauftragung für den Auftraggeber bereits verbindlich. Für die Leistungen, die von der I-VENTS Digital Solutions GMBH (oder deren autorisierten Partnern) gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden, erfolgt entsprechend eine Auftragsbestätigung durch die I-VENTS Digital Solutions GMBH, mit welcher der Vertrag zwischen dem Auftraggeber von Seitens der I-VENTS Digital Solutions GMBH als rechtsverbindlich abgeschlossen bestätigt wird. Als schriftliche Bestätigung gilt auch eine Bestätigung durch E-Mail oder Telefax. Bei nachträglichen Abweichungen des Inhalts von der Auftragsbestätigung der Bestellung , kommt auf jeden Fall die Beauftragung nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande, es sei denn, dass der Auftraggeber binnen 10 Tagen schriftlich widerspricht, spätestens jedoch mit Inanspruchnahme bzw. Entgegennahme der bestellten Leistung. Beauftragung , die wie bestellt bestätigt werden, bleiben hiervon gänzlich unberührt.
Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz der Betriebsstätte der Agentur vereinbart.
Nebenabreden / Schriftform
Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.